Domain ohne DynDNS-Feature mit wechselnder IP-Adresse verwenden

DNS-Server lösen Domainnamen mit Hilfe sogenannter DNS-Records auf. Der Fakt, dass ein Domainname nicht registriert werden kann, spricht nicht für die Existenz einer Website (allgemein: eines Dienstes) unter der Domain. Im privaten Gebrauch ist DynDNS (Dynamisches DNS, auch: DDNS) das gängigste Verfahren, um benötigte DNS-Einträge zu erstellen sowie zu verwalten. Was tun, wenn der eigene Anbieter keine DynDNS-Funktionalität besitzt?

  1. Melde dich im Kundenbereich des Domain-Hosters mit den entsprechenden Zugangsdaten an.
  2. Wähle den Domainnamen aus, der oder eine Subdomain davon zu deinem privaten Internetanschluss aufgelöst werden soll.
  3. Suche nach einem Menüeintrag, der sich je nach Anbieter bspw. DNS Einstellungen (STRATO), DNS-Einstellungen (Henrik Kramer e.K.) oder DNS- Verwaltung (DeinServerHost) nennt.
  4. Lege wahlweise einen neuen A-Record oder CNAME-Eintrag an. Beachte zuvor folgende Hinweise über die jeweiligen DNS-Record-Arten:
    • A-Records können für sowohl den Domainnamen (deinedomain.de, www.deinedomain.de) als auch für Subdomains (subdomain.deinedomain.de) hinterlegt werden. Für einen A-Record braucht es eine IPv4-Adresse. Daher stellen sich manuell eingetragene A-Records sich nur in Verbindung mit einer festen IPv4-Adresse als praktikabel heraus.
    • CNAME-Records können nur für Subdomains (subdomain.deinedomain.de) getätigt werden. Ein CNAME-Record verweist auf den A-Record der hinterlegten Domain. Der Inhalt ist dementsprechend der FQDN (Fully Qualified Domain Name). Daher erfordert diese Variante zumindest einen kostenlosen DynDNS-Dienst, wie bspw. IPv64.net vom deutschen Twitch-Streamer Dennis Schröder.

Speichere die neuen DNS-Einträge. Aufgrund der Funktionsweise des Internets kann es bis zu einem Tag dauern ehe die neuen DNS-Einträge allen DNS-Servern bekannt sind.

© Leon Ebersmann

Von Leon