Domain ohne DynDNS-Feature mit wechselnder IP-Adresse verwenden
DNS-Server lösen Domainnamen mit Hilfe sogenannter DNS-Records auf. Der Fakt, dass ein Domainname nicht registriert werden kann, spricht nicht für die Existenz einer Website (allgemein: eines Dienstes) unter der Domain. Im privaten Gebrauch ist DynDNS (Dynamisches DNS, auch: DDNS) das gängigste Verfahren, um benötigte DNS-Einträge zu erstellen sowie zu verwalten. Was tun, wenn der eigene Anbieter keine DynDNS-Funktionalität besitzt?
- Melde dich im Kundenbereich des Domain-Hosters mit den entsprechenden Zugangsdaten an.
- Wähle den Domainnamen aus, der oder eine Subdomain davon zu deinem privaten Internetanschluss aufgelöst werden soll.
- Suche nach einem Menüeintrag, der sich je nach Anbieter bspw. DNS Einstellungen (STRATO), DNS-Einstellungen (Henrik Kramer e.K.) oder DNS- Verwaltung (DeinServerHost) nennt.
- Lege wahlweise einen neuen A-Record oder CNAME-Eintrag an. Beachte zuvor folgende Hinweise über die jeweiligen DNS-Record-Arten:
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- A-Records können für sowohl den Domainnamen (deinedomain.de, www.deinedomain.de) als auch für Subdomains (subdomain.deinedomain.de) hinterlegt werden. Für einen A-Record braucht es eine IPv4-Adresse. Daher stellen sich manuell eingetragene A-Records sich nur in Verbindung mit einer festen IPv4-Adresse als praktikabel heraus.
- CNAME-Records können nur für Subdomains (subdomain.deinedomain.de) getätigt werden. Ein CNAME-Record verweist auf den A-Record der hinterlegten Domain. Der Inhalt ist dementsprechend der FQDN (Fully Qualified Domain Name). Daher erfordert diese Variante zumindest einen kostenlosen DynDNS-Dienst, wie bspw. IPv64.net vom deutschen Twitch-Streamer Dennis Schröder.
Speichere die neuen DNS-Einträge. Aufgrund der Funktionsweise des Internets kann es bis zu einem Tag dauern ehe die neuen DNS-Einträge allen DNS-Servern bekannt sind.
© Leon Ebersmann